Veranstaltungsberichte

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"Jedes Unternehmen braucht eine zweite Chance!" So äußerte sich Justizkommissarin Viviane Reding auf dem 1. Europäischen Insolvenzrechtstag (1st European Insolvency & Restructuring Congress), zu dem die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im DAV vom 8. bis 10. Februar 2012 nach Brüssel eingeladen hatte. Reding sprach sich für eine Überarbeitung des Insolvenzrechts und damit für eine Revision der Verordnung Nr. 1346/2000/EG aus. Dabei wird die Kommission ein besonderes Augenmerk auf die Unternehmensrestrukturierung und auf die Behandlung von grenzüberschreitenden Konzerninsolvenzen legen. Insbesondere soll zukünftig das "forum shopping" und der Missbrauch des Insolvenzrechtes verhindert werden. Nach Auffassung aller Beteiligten müssen die neuen Regelungen aber unbedingt kohärent zu Regelungen des Unternehmens- und des Arbeitsrechts sein. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des EU-Parlaments Klaus Heiner Lehne bekräftigte seine Vorschläge zur teilweisen Harmonisierung des Insolvenzrechts - insbesondere der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, der Forderungsanmeldung, der Anfechtungsklage und der Anforderungen an die Qualifikation und die Tätigkeit des Verwalters. Diese waren Gegenstand seines im letzten Herbst im Plenum angenommenen Initiativberichts (EiÜ 39/11).

Der Kongress gab einem internationalen Fachpublikum die Möglichkeit zur Diskussion über Probleme mit nationalen und grenzüberschreitenden Insolvenz- und Sanierungsverfahren. Nach den Vorträgen bestand in vier parallel stattfindenden Workshops die Möglichkeit eines weiteren intensiven gegenseitigen Austauschs. Es waren Teilnehmer aus 15 Nationen bei der Veranstaltung vertreten. Der nächste European Insolvency & Restructuring Congress (2. EIRC) findet vom 15.-17. Mai 2013 wieder in Brüssel statt.

2011

Die Arbeitsgruppe Junge Insolvenzrechtler befasste sich in ihrer 6. Veranstaltung am 6. Mai in München mit den Grundlagen des Insolvenzanfechtungsrechts.

Der Referent, Prof. Dr. Michael Huber, Präsident des Landgerichts Passau, erläuterte zunächst das Prüfungsschema von Anfechtungsansprüchen anhand einer Checkliste. Dabei wurden vor allem die Gläubigerbenachteiligung bei wertausschöpfender Belastung und die insolvenzrechtlich unzulässige Aufrechnung (§ 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO) intensiv diskutiert. Die gängigsten Anfechtungstatbestände der §§ 130, 131 und 133 InsO erklärte Prof. Huber dann anhand von typischen Beispielen aus der Praxis, wie etwa der Anfechtung einer Zahlung von rückständigem Lohn, der Anfechtung bei Zwangsvollstreckung oder Druckzahlung und der anfechtungsrechtlichen Einordnung von Existenzgründerdarlehen.

Für Insolvenzverwalter besonders interessant waren die Tipps des Referenten, wie anfechtbare Rechtshandlungen aufgespürt werden können. Zum Abschluss des Tages befasste sich Prof. Huber noch mit der Anfechtung in Dreiecksverhältnissen und bei Doppelinsolvenzen. Gerade hier – wie auch den ganzen Tag über – zeigte der Referent seine bekannte Vortragsqualität, indem er die Systematik der Anfechtung mit vielen Skizzen und unterhaltsamen Anekdoten äußerst eingängig und ansprechend erklärte.

2010 - 2003

  • Arbeitsgemeinschaft für Insolvenzrecht und Sanierung im DAV gründet Arbeitsgruppe "Zwangsverwaltung"
  • Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft in Leipzig kritisiert Rechtssprechung und Politik
  • Rechtsanwalt Horst Piepenburg aus Düsseldorf als AG-Vorsitzender bestätigt

Die Arbeitsgemeinschaft für Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) hat auf ihrer Herbsttagung vom 25. - 27.September 2003 in Leipzig die Gründung einer Arbeitsgruppe "Zwangsverwaltung" beschlossen. Die immens angestiegenen Anordnungen zur Zwangsverwaltung haben den DAV bewogen, die Zwangsverwaltung als typisches Betätigungsfeld von Rechtsanwälten durch eine besondere Organisation zu konstituieren.

Initiator und Sprecher der Arbeitsgruppe Zwangsverwaltung ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Peter Depré aus Mannheim. Die Arbeitsgruppe wird sich insbesondere mit dem aktuell vom Bundesministerium der Justiz vorgelegten Entwurf einer Zwangsverwalterverordnung (ZwVwVO) vom 14.Juli 2003 beschäftigen. Ziel und Aufgabe der Gruppe ist es, die auf dem Gebiet der Zwangsverwaltung tätigen Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zusammen zu führen und Fortbildungen aus diesem speziellen Rechtsgebiet anzubieten. Die erste Fachveranstaltung hierzu ist für den 28.11.2003 in Mannheim vorgesehen.

Modernes Insolvenzmanagement durch Rechtssprechung gefährdet

Auf der Tagung in Leipzig wurde kritisiert, dass die in Europa als Grundlage für modernes Insolvenzmanagement geltende Insolvenzordnung auf dem Wege der Rechtsprechung unterlaufen wird. Die Insolvenzordnung hatte das klare Ziel, alle früher bestehenden Vorrechte für bestimmte Gläubiger insbesondere öffentliche Forderungen und Forderungen der Bundesanstalt für Arbeit gleich zu behandeln mit den Ansprüchen aller übrigen Insolvenzgläubiger. Unter anderem ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes jetzt der Entsorgungsaufwand für vor Insolvenzeröffnung entstandene Altlasten in Grundstücken insolventer Unternehmen in den Vorrang einer Masseforderung angeordnet worden. Ähnliche Tendenzen werden aus der Sozialgerichtsbarkeit erwartet.

Betriebliche Einheiten wegen Sanierungschancen zusammenhalten

Außerdem kritisierte die Organisation den Gesetzentwurf, mit dem das Selbstverwertungsrecht von Banken für bestimmte Sicherungsrechte wieder eingeführt wurde. Damit wird das grundlegende Ziel des Gesetzgebers der Insolvenzordnung, betriebliche Einheiten zusammenzuhalten torpediert. Die in der Diskussion stehende Deckelung der Höhe von Insolvenzgeldansprüchen von Arbeitnehmern wird nach Auffassung der Insolvenzexperten dazu führen, dass tragende Mitarbeiter eines insolventen Unternehmens abwandern. Nachdem insbesondere in zahlreichen Großinsolvenzen die Haltung einer großen Zahl von Arbeitsplätzen gelungen ist, sieht der Vorsitzende Rechtsanwalt Horst Piepenburg in den sich häufenden nachträglichen Veränderungen der grundlegenden Ziele der Insolvenzordnung eine echte Gefahr für Sanierungserfolge. Piepenburg: "Wir hatten den Eindruck, dass auch die Politik eingesehen hat, dass man nicht alle Unternehmen vor der Insolvenz, aber viele in der Insolvenz retten kann. Bei dieser Erkenntnis sollte die Politik bleiben".

Horst Piepenburg als AG- Vorsitzender für zwei Jahre wieder gewählt

In Leipzig wurde der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwalt Horst Piepenburg in Düsseldorf für weitere 2 Jahre als Vorsitzender bestätigt. Zu Mitgliedern im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft wurden gewählt:

  • Rechtsanwalt Rainer M. Bähr, Leipzig
  • Rechtsanwalt Werner Folger, Freising
  • Rechtsanwalt Wolfgang Hauser, Stuttgart
  • Rechtsanwalt Kai Henning, Dortmund
  • Rechtsanwalt Wilhelm Klass, Krefeld
  • Rechtsanwalt Dr. Andreas Ringstmeier, Köln
  • Rechtsanwältin Katrin Wedekind, Lüneburg

Der Arbeitsgemeinschaft für Insolvenzrecht und Sanierung gehören mittlerweile bundesweit mehr als 650 Mitglieder an. Sie ist die größte Vereinigung von Insolvenz- und Sanierungsexperten in Deutschland.

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